BFSG · GILT SEIT 28. JUNI 2025

Barrierefrei ist jetzt Pflicht.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für Online-Shops, Buchungsseiten und digitale Dienstleistungen — auch für kleine Unternehmen. Ich prüfe deine Website, behebe die Ursachen direkt im Code und liefere die Barrierefreiheitserklärung gleich mit.

Das Gesetz gilt seit über 365 Tagen.

SELBSTTEST · 60 SEKUNDEN

Drei Fragen, eine Antwort.

Grobe Einordnung, keine Rechtsberatung — aber ein ehrlicher erster Anhaltspunkt, ob das BFSG deine Website betrifft.

FRAGE 1 / 3
Richtet sich dein Angebot (auch) an Privatkunden?

Also an Verbraucher — nicht ausschließlich an Firmenkunden.

Kann man auf deiner Website kaufen, buchen oder abschließen?

Online-Shop, Terminbuchung, Reservierung, kostenpflichtige Anmeldung — alles, was online zum Vertrag führt.

Hat dein Unternehmen 10 oder mehr Beschäftigte — oder über 2 Mio. € Jahresumsatz?

Eines von beiden reicht für ein „Ja“.

Einschätzung ohne Gewähr — dies ist keine Rechtsberatung.

DEFINITION

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act. Es verpflichtet Unternehmen seit dem 28. Juni 2025, digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei anzubieten — darunter Online-Shops, Buchungs- und Bankdienste. Technischer Maßstab ist die Norm EN 301 549, praktisch die WCAG 2.1 auf Stufe AA.

RECHTSGRUNDLAGE
European Accessibility Act (EU 2019/882), umgesetzt als BFSG + BFSGV
GILT SEIT
28. Juni 2025 — ohne Schonfrist für Websites
BETRIFFT
B2C-E-Commerce & Verbraucher-Dienstleistungen im Netz
VERLANGT
WCAG 2.1 AA (EN 301 549) + öffentliche Barrierefreiheitserklärung

QUELLEN: BFSG — Gesetzestext · BFSGV — Verordnung · Bundesfachstelle Barrierefreiheit · WCAG 2.1 (deutsche Übersetzung, W3C)

WEN DAS GESETZ TRIFFT

Deutlich mehr als nur Shops.

Das BFSG erfasst „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ für Verbraucher — praktisch alles, wo online ein Vertrag zustande kommen kann.

  • Online-Shops

    Jeder Verkauf an Verbraucher über die Website — vom Warenkorb bis zum Checkout.

  • Termin- & Tischbuchung

    Friseur, Praxis, Restaurant, Werkstatt — sobald online verbindlich gebucht wird.

  • Ticketing & Personenverkehr

    Veranstaltungstickets, Fahrkarten, Buchungsportale für Reisen.

  • Banking & Zahlungsdienste

    Verbraucher-Bankdienstleistungen und Bezahlvorgänge im Netz.

  • E-Books & Reader

    Digitale Bücher und die Software, mit der man sie liest.

  • Telekommunikation

    Telefonie- und Messengerdienste für Verbraucher.

Die Ausnahme: Kleinstunternehmen

Wer weniger als 10 Beschäftigte hat und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz (oder Bilanzsumme), ist bei Dienstleistungen ausgenommen. Beide Kriterien müssen zutreffen — und für Hersteller oder Importeure von Produkten gilt die Ausnahme nicht.

WAS GEFORDERT IST · WCAG 2.1 AA

Kein Hexenwerk. Handwerk.

Maßstab ist die EU-Norm EN 301 549 — praktisch: die Web Content Accessibility Guidelines in Stufe AA. Übersetzt heißt das:

WAHRNEHMBAR

Kontraste von mindestens 4,5:1, Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videos. Inhalte dürfen nicht nur über Farbe funktionieren.

BEDIENBAR

Alles geht komplett per Tastatur, der Fokus ist immer sichtbar, nichts blinkt gefährlich, niemand wird durch Zeitlimits ausgesperrt.

VERSTÄNDLICH

Klare Sprache, beschriftete Formularfelder, Fehlermeldungen, die sagen, was zu tun ist — nicht nur, dass etwas schiefging.

ROBUST

Sauberes, semantisches HTML, das mit Screenreadern und assistiven Technologien zusammenarbeitet statt gegen sie.

BEWEGUNG

Animationen respektieren die Systemeinstellung prefers-reduced-motion — so wie auf dieser Seite.

ERKLÄRUNG

Eine öffentliche Barrierefreiheitserklärung beschreibt den Stand deiner Umsetzung und nennt einen Kontaktweg für Feedback.

FRISTEN

Die Frist ist keine Zukunft mehr.

  1. 2019

    Die EU verabschiedet den European Accessibility Act.

  2. JULI 2021

    Deutschland setzt ihn um: Das BFSG ist beschlossen.

  3. 28. JUNI 2025

    Das BFSG gilt. Neue Angebote müssen barrierefrei sein.

  4. 27. JUNI 2030

    Ende der letzten Übergangsfristen für Alt-Verträge.

Bei Verstößen drohen Anordnungen der Marktüberwachung und Bußgelder bis 100.000 € — dazu Abmahnrisiken. Der ehrliche Grund, es anzugehen, ist aber ein anderer: Rund jeder zehnte Mensch kann deine Website heute nur eingeschränkt nutzen.

MEIN ANGEBOT

Im Code gefixt — nicht überklebt.

Keine Overlay-Widgets. Overlays legen ein Menü über kaputte Seiten und lassen die Ursachen stehen — Screenreader stolpern weiter. Barrierefreiheit entsteht im Code, und genau da arbeite ich.

DER EINSTIEG

BFSG-Check

Automatisierte Scans plus manuelle Prüfung: Tastatur-Navigation, Screenreader-Durchgang, Kontraste, Formulare, Fokus-Führung. Ergebnis: ein priorisierter Report in Klartext — was kritisch ist, was schnell geht, was es kostet.

FESTPREIS · REPORT IN WENIGEN TAGEN

Umsetzung

Ich behebe die Findings direkt im Code — WordPress, Shop-System oder Custom-Stack. Semantik, Formulare, Kontraste, Tastatur-Flows. Danach: Re-Check, bis es wirklich passt.

NACH AUFWAND ODER FESTPREIS

Erklärung & Begleitung

Barrierefreiheitserklärung, die zu deiner Seite passt (statt Copy-Paste-Vorlage), Feedback-Kanal, und ein Ansprechpartner, falls die Marktüberwachung anklopft.

EINMALIG ODER LAUFEND

Felix Hans — Webentwickler und Inhaber von Pyrra

DEIN ANSPRECHPARTNER

Felix Hans

Fullstack-Entwickler (Pyrra, Issum). Baut Barrierefreiheit von Anfang an mit statt nachzurüsten — diese Seite ist der Beweis: semantisches HTML, sichtbarer Fokus, AA-Kontraste, reduced-motion-Support. Schreibt Security- und Engineering-Deep-Dives. Kein Auditor mit PDF-Generator.

Über mich → GitHub ↗ felix@pyrra.net

HÄUFIGE FRAGEN

Kurz beantwortet.

Gilt das BFSG auch für meine Website?

Wenn Besucher bei dir online kaufen, buchen oder Verträge abschließen können — Shop, Terminbuchung, kostenpflichtige Anmeldung — und du dich an Verbraucher richtest: in der Regel ja. Reine Info-Websites und reines B2B fallen meist nicht darunter.

Ich habe weniger als 10 Mitarbeiter — bin ich ausgenommen?

Nur wenn beides zutrifft: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Die Ausnahme gilt außerdem nur für Dienstleistungen — Hersteller und Importeure von Produkten bleiben in der Pflicht.

Was verlangt das BFSG konkret?

Maßstab ist die EN 301 549, praktisch die WCAG 2.1 Stufe AA: Kontraste, Tastatur-Bedienbarkeit, Textalternativen, zugängliche Formulare, sauberes HTML für Screenreader — plus eine öffentliche Barrierefreiheitserklärung.

Reicht nicht einfach ein Accessibility-Overlay?

Nein. Overlays beheben die Ursachen im Code nicht, machen Seiten für Screenreader-Nutzer teils sogar schlechter bedienbar und werden von Fachwelt und Aufsichtspraxis kritisch gesehen. Konformität entsteht im Code — nicht im Widget.

Was droht bei Verstößen?

Die Marktüberwachung der Länder kann Nachbesserung anordnen und Bußgelder bis 100.000 € verhängen; im Extremfall kann die Dienstleistung untersagt werden. Dazu kommen Abmahn- und Klagerisiken, etwa durch Verbände.

Wie läuft der BFSG-Check ab?

Automatisierte Scans plus manuelle Prüfung — komplette Tastatur-Navigation, Screenreader-Durchgang, Kontraste, Formulare. Du bekommst einen priorisierten Klartext-Report mit Aufwandsschätzung, zum Festpreis, innerhalb weniger Tage.

Bis wann muss ich handeln?

Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 — also: jetzt. Übergangsfristen bis längstens Juni 2030 gibt es nur für Dienstleistungsverträge, die vor dem Stichtag geschlossen wurden.

Gilt das BFSG auch für bestehende Websites?

Ja. Für Websites und Online-Shops gibt es keine Bestandsschutz-Regel — wer betroffene Dienstleistungen anbietet, muss seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein, egal wie alt die Seite ist. Die Übergangsfrist bis 2030 betrifft nur vorher geschlossene Verträge.

Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?

Das hängt vom Zustand ab: Eine saubere, moderne Seite braucht oft nur gezielte Fixes (Kontraste, Formulare, Fokus), ein alter Baukasten-Shop mehr. Deshalb starte ich mit dem Check zum Festpreis — danach weißt du schwarz auf weiß, was die Umsetzung kostet, bevor du dich festlegst.

Was ist die Barrierefreiheitserklärung?

Eine öffentlich zugängliche Erklärung auf deiner Website, die beschreibt, wie deine Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, welche Ausnahmen gelten und wohin sich Nutzer bei Problemen wenden können. Sie ist für betroffene Anbieter Pflicht — ich erstelle sie passend zu deinem tatsächlichen Stand.

BEREIT, WENN DU ES BIST

Prüfen wir — deinen Shop, deine Buchungsseite, deinen Checkout, deine Formulare oder deine ganze Website.

Kurze Nachricht genügt — innerhalb von 24 Stunden bekommst du eine ehrliche Einschätzung.

STAND: 2. JULI 2026 · WIRD BEI GESETZES­ÄNDERUNGEN AKTUALISIERT

Hinweis: Diese Seite informiert nach bestem Wissen, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Für verbindliche rechtliche Fragen zum BFSG wende dich an eine Kanzlei — für alles, was im Code passiert, an mich.