Gilt das BFSG auch für meine Website?
Wenn Besucher bei dir online kaufen, buchen oder Verträge abschließen können — Shop, Terminbuchung, kostenpflichtige Anmeldung — und du dich an Verbraucher richtest: in der Regel ja. Reine Info-Websites und reines B2B fallen meist nicht darunter.
Ich habe weniger als 10 Mitarbeiter — bin ich ausgenommen?
Nur wenn beides zutrifft: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Die Ausnahme gilt außerdem nur für Dienstleistungen — Hersteller und Importeure von Produkten bleiben in der Pflicht.
Was verlangt das BFSG konkret?
Maßstab ist die EN 301 549, praktisch die WCAG 2.1 Stufe AA: Kontraste, Tastatur-Bedienbarkeit, Textalternativen, zugängliche Formulare, sauberes HTML für Screenreader — plus eine öffentliche Barrierefreiheitserklärung.
Reicht nicht einfach ein Accessibility-Overlay?
Nein. Overlays beheben die Ursachen im Code nicht, machen Seiten für Screenreader-Nutzer teils sogar schlechter bedienbar und werden von Fachwelt und Aufsichtspraxis kritisch gesehen. Konformität entsteht im Code — nicht im Widget.
Was droht bei Verstößen?
Die Marktüberwachung der Länder kann Nachbesserung anordnen und Bußgelder bis 100.000 € verhängen; im Extremfall kann die Dienstleistung untersagt werden. Dazu kommen Abmahn- und Klagerisiken, etwa durch Verbände.
Wie läuft der BFSG-Check ab?
Automatisierte Scans plus manuelle Prüfung — komplette Tastatur-Navigation, Screenreader-Durchgang, Kontraste, Formulare. Du bekommst einen priorisierten Klartext-Report mit Aufwandsschätzung, zum Festpreis, innerhalb weniger Tage.
Bis wann muss ich handeln?
Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 — also: jetzt. Übergangsfristen bis längstens Juni 2030 gibt es nur für Dienstleistungsverträge, die vor dem Stichtag geschlossen wurden.
Gilt das BFSG auch für bestehende Websites?
Ja. Für Websites und Online-Shops gibt es keine Bestandsschutz-Regel — wer betroffene Dienstleistungen anbietet, muss seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein, egal wie alt die Seite ist. Die Übergangsfrist bis 2030 betrifft nur vorher geschlossene Verträge.
Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?
Das hängt vom Zustand ab: Eine saubere, moderne Seite braucht oft nur gezielte Fixes (Kontraste, Formulare, Fokus), ein alter Baukasten-Shop mehr. Deshalb starte ich mit dem Check zum Festpreis — danach weißt du schwarz auf weiß, was die Umsetzung kostet, bevor du dich festlegst.
Was ist die Barrierefreiheitserklärung?
Eine öffentlich zugängliche Erklärung auf deiner Website, die beschreibt, wie deine Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, welche Ausnahmen gelten und wohin sich Nutzer bei Problemen wenden können. Sie ist für betroffene Anbieter Pflicht — ich erstelle sie passend zu deinem tatsächlichen Stand.