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THOUGHTS · 3. Juli 2026 · 6 MIN READ

KI-Websites von Agenturen ohne Ahnung: Die nächste Abmahnwelle rollt an

Roboterarme montieren im Dunkeln eine zerbröckelnde Website aus Stein; davor liegt eine ausgestöpselte Weltkugel im StaubAI-generated

Es gibt gerade ein neues Geschäftsmodell, und es ist erschreckend einfach: Man nennt sich Internetagentur, tippt den Wunsch des Kunden in ein KI-Tool, exportiert das Ergebnis und schreibt eine Rechnung mit vier Ziffern. Kein Entwickler, kein Designer, keine Ahnung von Webrecht — nur ein Prompt und ein Zahlungslink.

Damit das klar ist: Ich habe nichts gegen KI. Ich nutze sie selbst, jeden Tag, und sie macht mich messbar besser. Das Problem ist nicht das Werkzeug. Das Problem sind Leute, die das Ergebnis des Werkzeugs nicht beurteilen können — und es trotzdem an Kunden verkaufen. Wer nicht weiß, wie eine rechtssichere Website aussieht, kann auch nicht prüfen, ob die KI eine gebaut hat. Spoiler: Hat sie in der Regel nicht.

Und eine Website ist in Deutschland keine rechtsfreie Deko. Sie ist ein öffentliches Angebot mit Impressumspflicht, Datenschutzrecht und seit 2025 auch gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit. Genau da fliegen diese Seiten reihenweise durch.

Wenn ich wissen will, ob jemand sein Handwerk versteht, schaue ich als Erstes auf den Cookie-Banner. Er ist der schnellste Kompetenztest im ganzen Web — und der Klassiker unter den KI-Fails.

Die Regeln sind seit Jahren klar: Eine Einwilligung nach DSGVO und § 25 TDDDG muss freiwillig sein. Freiwillig heißt: Ablehnen muss genauso einfach sein wie Zustimmen. Der knallbunte „Alle akzeptieren"-Button in der Primärfarbe der Website, daneben ein blasser grauer „Einstellungen"-Link, hinter dem sich das Ablehnen versteckt — das ist kein Design, das ist Nudging. Und Nudging macht die Einwilligung unwirksam. Dann läuft jedes Marketing-Cookie, jedes Tracking-Pixel ohne Rechtsgrundlage.

Das ist keine Meinung von mir, das ist Rechtsprechung: Das VG Hannover hat im März 2025 entschieden (Urteil vom 19.03.2025, Az. 10 A 5385/22), dass ein Cookie-Banner auf der ersten Ebene eine gleichwertige Ablehnen-Option braucht. Ein optisch hervorgehobener Zustimmen-Button neben einem versteckten Ablehnen-Weg drängt Nutzer gezielt zur Einwilligung — und genau das macht sie unwirksam. Nebenbei stellte das Gericht fest, dass sogar der Google Tag Manager selbst einwilligungspflichtig ist.

Und was liefern KI-Baukästen und Templates standardmäßig aus? Genau diesen Banner. Primärfarbe auf „Akzeptieren", grau auf „Ablehnen", Tracking lädt teilweise schon vor dem ersten Klick. Die Agentur ohne Fachwissen merkt das nicht — sie weiß ja nicht einmal, wonach sie schauen müsste.

Barrierefreiheit ist seit 2025 Gesetz, kein Nice-to-have

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Wer über seine Website verkauft, Termine bucht oder Verträge anbahnt, fällt schnell in den Anwendungsbereich — und muss die Anforderungen der WCAG 2.1 AA bzw. EN 301 549 erfüllen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 €, und die Marktüberwachungsbehörden können im Ernstfall sogar die Einstellung des Angebots verlangen. Was das konkret bedeutet, habe ich auf meiner BFSG-Seite ausführlich aufgeschrieben.

KI-generierte Seiten scheitern an dieser Stelle mit bemerkenswerter Zuverlässigkeit:

  • Kontraste, die auf dunklen Hero-Sektionen schick aussehen und jeden Kontrast-Check reißen
  • Fehlende oder generische Alt-Texte („image1.png")
  • <div>-Suppe statt semantischem HTML — Screenreader haben keine Chance
  • Keine sichtbaren Fokus-Zustände, keine vollständige Tastaturbedienung
  • Fehlende oder falsche lang-Attribute, leere Linktexte, unbeschriftete Formularfelder
  • Und natürlich: keine Barrierefreiheitserklärung, nirgends

Nichts davon sieht man auf den ersten Blick. Alles davon findet ein automatischer Scanner in Sekunden. Merken Sie sich diesen Satz, er wird gleich wichtig.

Die eigentliche Dreistigkeit: Das Risiko trägt der Kunde

Hier wird es für mich unverschämt. Denn abgemahnt wird nicht die Agentur — abgemahnt wird der Betreiber der Website. Der Friseursalon, die Zahnarztpraxis, der Handwerksbetrieb, der im guten Glauben eine „professionelle Website" gekauft hat, haftet nach außen für jeden Verstoß, den die Agentur eingebaut hat.

Der Rückgriff auf die Agentur? Vertragsrecht. Viel Spaß dabei, einer Ein-Personen-„Agentur" ohne Berufshaftpflicht nachzuweisen, dass der rechtswidrige Cookie-Banner ein Mangel war — während die Abmahnkosten, die Unterlassungserklärung und die Vertragsstrafe bei Ihnen auflaufen.

Das ist das Geschäftsmodell in einem Satz: Agenturpreise kassieren für ungeprüften KI-Output — und das komplette rechtliche Risiko trägt der Kunde. Wer so arbeitet, verkauft keine Dienstleistung. Er verkauft eine tickende Uhr.

Warum ich mit einer Abmahnwelle rechne

Ich halte das nicht für Schwarzmalerei, sondern für simple Mechanik. Drei Zutaten kommen gerade zusammen:

Erstens: Es gibt einen Präzedenzfall. Die Google-Fonts-Abmahnwelle 2022 hat gezeigt, wie das läuft. Ein einziges Urteil (LG München I, 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20, 100 € Schadensersatz für dynamisch eingebundene Google Fonts) — und wenige Monate später verschickten automatisierte Crawler zehntausende Abmahnschreiben. Der Verstoß war maschinell auffindbar, also wurde er zum Massengeschäft.

Zweitens: Der Kreis der Abmahner ist größer geworden. Der EuGH hat im Oktober 2024 entschieden (Rechtssache C-21/23, „Lindenapotheke"), dass Mitbewerber Datenschutzverstöße als unlautere Geschäftspraxis vor Gericht bringen können. DSGVO-Verstöße sind damit nicht mehr nur ein Thema für Datenschutzbehörden und betroffene Nutzer — auch die Konkurrenz kann abmahnen.

Drittens: Das BFSG liefert eine neue, perfekt scanbare Angriffsfläche. Ob eine Barrierefreiheitserklärung fehlt, ist ein Zehn-Sekunden-Check. Kontrastfehler, fehlende Alt-Texte, kaputte Formular-Labels — alles automatisiert prüfbar, in großem Stil.

Jetzt rechnen Sie zusammen: KI produziert fehlerhafte Websites in Serie. Scanner finden die Fehler in Serie. Urteile und Gesetzeslage machen die Fehler verwertbar. Beide Seiten skalieren — aber nur eine Seite verdient daran. Die Frage ist nicht, ob diese Welle kommt. Die Frage ist, wessen Website oben schwimmt, wenn sie da ist.

Woran Sie erkennen, ob Ihre Website ein Abmahnrisiko ist

Fünf Checks, die Sie heute ohne Fachwissen machen können:

  1. Cookie-Banner: Gibt es auf der ersten Ebene eine „Ablehnen"-Option, die genauso prominent ist wie „Akzeptieren"? Wenn Ablehnen grau, klein oder versteckt ist: rot.
  2. Tracking vor Einwilligung: Öffnen Sie die Seite im Inkognito-Modus und lehnen Sie alles ab. Lädt trotzdem Google Analytics, ein Facebook-Pixel oder eine externe Font? Rot.
  3. Tastatur-Test: Legen Sie die Maus weg und bedienen Sie die Seite nur mit Tab und Enter. Sehen Sie jederzeit, wo Sie sind? Kommen Sie überall hin?
  4. Barrierefreiheitserklärung: Existiert sie? Wenn Ihre Website Verträge anbahnt oder verkauft und es gibt keine: rot.
  5. Fragen Sie Ihre Agentur: „Wie habt ihr die WCAG-Konformität geprüft, und wer haftet, wenn eine Abmahnung kommt?" An der Antwort erkennen Sie in dreißig Sekunden, mit wem Sie es zu tun haben.

Häufige Fragen

Sind KI-generierte Websites automatisch abmahnbar?

Nein. Abmahnbar sind Rechtsverstöße, nicht Werkzeuge. Eine mit KI-Unterstützung gebaute Website, die jemand mit Fachwissen auf Datenschutz, Barrierefreiheit und Impressumspflichten geprüft hat, ist völlig in Ordnung. Kritisch ist ungeprüfter KI-Output, den niemand beurteilen konnte.

Wer haftet — die Agentur oder ich?

Nach außen haften Sie als Betreiber. Abmahnungen, Bußgelder und Unterlassungserklärungen landen bei Ihnen. Ansprüche gegen die Agentur müssen Sie separat zivilrechtlich durchsetzen — mit ungewissem Ausgang, gerade bei kleinen Anbietern ohne Versicherung.

Was kostet eine Abmahnung konkret?

Eine anwaltliche Abmahnung liegt typischerweise bei mehreren hundert bis einigen tausend Euro — plus strafbewehrte Unterlassungserklärung, die bei jedem Wiederholungsfall Vertragsstrafen auslöst. BFSG-Verstöße können darüber hinaus Bußgelder bis 100.000 € nach sich ziehen. Die Behebung der Mängel kommt in jedem Fall obendrauf.

Mein Fazit

KI gehört in den Werkzeugkasten — nicht ans Steuer. Der Unterschied zwischen einer guten und einer gefährlichen Website liegt nicht darin, ob KI beteiligt war, sondern ob jemand mit Fachwissen das Ergebnis verantwortet. Genau diese Verantwortung ist es, die man bei einer Agentur eigentlich einkauft. Wer sie weglässt und trotzdem abrechnet, handelt dreist — und seine Kunden zahlen die Rechnung ein zweites Mal, wenn die Abmahnung kommt.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Website betroffen ist: Der BFSG-Check ist ein guter Startpunkt, und für alles andere schreiben Sie mir einfach. Ich schaue lieber einmal zu früh drauf als einmal zu spät.